Das Schiedsgutachten

Ziel und Aufgabe eines Schiedsgutachtens


1. Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

2. Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisse für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.


Das Privatgutachten

Zeil und Aufgabe eines Privatgutachten

 

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Das Gerichtsgutachten/Hauptsacheverfahren

Ziel und Aufgabe eines Hauptsacheverfahren

 

 

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Das Selbständige Beweisverfahren

Ziel und Aufgabe eines Slebständigen Beweisverfahren

 

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